FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten rund um die Mitgliedschaft der Feuerwehr.

Ja! Auch „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ sind uns herzlich willkommen!

Das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ sieht vor, dass Arbeitgebern z.B. Verdienstausfälle ersetzt werden. Ansprechpartner dafür ist die Stadtverwaltung.

Nein, es gibt viele Kleineinsätze, zu denen nur ein oder zwei Fahrzeuge mit entsprechender Besatzung ausrücken.

Wenn ein Einsatz tatsächlich nicht so umfangreich ist, wie bei der Alarmierung angenommen, rücken die nicht benötigten Kräfte schnell wieder ein.

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind bei Einsätzen und Ausbildungsdiensten bzw. auf dem Weg dorthin und nach Hause über die Unfallkasse-NRW versichert.

Wir erwarten von unseren Feuerwehrleuten körperliche Fitness. Die wird durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung der Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten überprüft.

Mündliche Kommunikation kann im Einsatz lebenswichtig sein. Und auch in der Ausbildung spielt sie eine große Rolle. Dein Sprachniveau sollte mind. B1 sein.

Nein, Du bekommst alles gestellt, musst aber sorgsam damit umgehen.

Sehr gerne sogar, Du solltest Dich aber mit Deinem Arbeitgeber und dem Leiter Deiner Feuerwehr wegen der Zweitmitgliedschaft absprechen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne im Gespräch.

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